Neue Mitglieder sind uns jederzeit willkommen.
Um die Mitgliedschaft zu beantragen, füllt man die Beitrittserklärung aus (siehe Beitrittsformulare) und gibt dabei an, mit wie vielen
Geschäftsanteilen man sich beteiligen will.
Ein Geschäftsanteil kostet 200 Euro. Zur Mitgliedschaft ist mindestens 1 Geschäftsanteil notwendig; mehrere Anteile sind möglich. Die Beteiligung kann auch nachträglich jederzeit um weitere
Geschäftsanteile erhöht werden (siehe Weitere Formulare).
Die Satzung der Genossenschaft schreibt vor, dass jeder Beitrittsantrag und jeder Antrag auf weitere Geschäftsanteile vom Vorstand genehmigt werden muss. Erst danach wird der Antragssteller
aufgefordert, den fälligen Betrag für den Geschäftsanteil einzuzahlen.
Nach der Einzahlung erhält das - neue oder erweiterte - Mitglied seine Mitgliedsurkunde.
In der Generalversammlung der Genossenschaft haben alle Mitglieder das gleiche Stimmrecht, d.h. die Anzahl der Geschäftsanteile spielt dabei keine Rolle.
Die Geschäftsanteile werden nicht verzinst, aber wenn die Genossenschaft Gewinne ausschüttet, werden diese mit einem festgelegten Betrag pro Geschäftsanteil unter den Mitgliedern aufgeteilt.