Warum Mitglieder-Darlehen?
Die Hauptaufgabe der Energie-Genossenschaft Weserbergland eG besteht darin, Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung (Photovoltaik, Windkraft, ...) oder zur Energieeinsparung zu errichten und zu
betreiben.
Für die Errichtung dieser Anlagen muss zunächst viel Geld investiert werden. Aus dem Betrieb der Anlagen ergeben sich dafür später Einnahmen, die im Laufe der Zeit das investierte Kapital
zurückerstatten und darüber hinaus Gewinne einbringen.
Während des Betriebs verlieren die technischen Anlagen selbst aber allmählich an Wert, weil ihre mittlere Lebensdauer begrenzt ist. Am Ende gelten sie irgendwann als abgeschrieben und stellen keinen
Wert mehr in der Buchführung der Genossenschaft dar.
Um diesen Abläufen der einzelnen Energie-Projekte gerecht zu werden, d.h. dem allmählich zurückfließenden Investitionskapital auf der einen und dem Wertverlust der technischen Anlagen auf der anderen
Seite, bietet sich die Finanzierung über Darlehensverträge an. Die Rückzahlung der Darlehen kann durch jährliche Tilgungraten so dem Bedarf angepasst werden, dass spätestens nach vollständiger
Abschreibung der Anlage auch keine Schulden mehr dafür zurückzuzahlen sind.
Bei einer Finanzierung nur über die Geschäftsanteile der Mitglieder hätte man diese Möglichkeit der dynamischen Anpassung nicht.
Bei großen Projekten ist es ökonomisch vorteilhaft, den Hauptteil der Investitionskosten über Bankdarlehen zu finanzieren. Wenn dann die jährlichen Überschüsse höher sind als die Bankzinsen, ergibt sich eine gewisse Hebelwirkung für das eingesetzte Mitgliederkapital, so dass dessen Rentabilität besser abgesichert ist als bei vollständiger Finanzierung mit eigenen Mitteln.
Die Banken bestehen aber in der Regel auf einer nennenswerten Beteiligung des Darlehensnehmers mit eigenem Kapital. Dadurch bleibt die wichtigste Zielsetzung der Genossenschaft erhalten, dass sich
möglichst viele Menschen aus der Region aktiv an den Projekten beteiligen können.
Die Bedingungen
Die Mitgliederdarlehen sind sogenannte Nachrangdarlehen. Das bedeutet, dass bei der Auflösung der Genossenschaft zunächst alle anderen Schulden bezahlt werden müssten, bevor die Mitgliederdarlehen
zurückgezahlt werden und das restliche Vermögen über die Geschäftsanteile aufgeteilt wird. Da die Mitglieder zugleich Eigentümer des Vermögens der Genossenschaft sind, ist das eigentlich
selbstverständlich.
Durch den Nachrang sind die Mitgliederdarlehen bei Bankkrediten fast so gut wie Geschäftsanteile, d.h. wenn bei einem Bankdarlehen zur Finanzierung eines Projekts z.B. 25 % Eigenkapital gefordert
werden, darf dieser Anteil häufig auch aus Nachrangdarlehen der Mitglieder bestehen.
Für das Finanzamt gelten dagegen nur die gezeichneten Geschäftsanteile als Eigenkapital, die Mitgliederdarlehen dagegen als Schulden. Damit es bei großen Projekten in der Anfangsphase nicht zur
Überschuldung kommt, wenn hohe Kosten entstehen, bevor es Vermögenswerte und Einnahmen gibt, darf das Eigenkapital nicht zu gering sein.
Das ist der Grund dafür, dass ein Mitglied bei der Beteiligung mit einem Darlehen je nach Betrag immer eine bestimmte Mindestanzahl an Geschäftsanteilen besitzen muss.
Die Einzelheiten
Geldanlage:
Darlehen (Nachrangdarlehen) der Mitglieder an die Genossenschaft. Mindestbetrag 1.800 EUR,
darüber in Stufen von 100 EUR, höchstens 1.800 EUR pro Geschäftsanteil.
Beispiel:
Eine Gesamteinlage von 10.000 Euro kann im Normalfall aus 5 Geschäftsanteilen im Wert von 1.000 Euro und einem Darlehen von 9.000 Euro bestehen. Möglich sind aber auch mehr als 5 Geschäftsanteile und entspr. weniger Darlehen.
A c h t u n g !
Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht mehr für Darlehensverträge, die ab 2017 abgeschlossen werden. Die finanzierende Bank für das Windenergieprojekt Klein Hilligsfeld stellte besondere Anforderungen an die Mitgliederdarlehen, wenn sie als Eigenkapital anerkannt werden sollen. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen.
Rendite: Die Geschäftsanteile werden nicht verzinst.
Beim Darlehen wird ein Mindestzins von 3 % p.a.
garantiert. Jahresüberschüsse der Genossenschaft
werden in Form von Sonderzinsen an alle
Darlehensgeber verteilt.
Laufzeit: Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre. Die Tilgung
beginnt nach 24 Monaten und ist nach 20 Jahren
abgeschlossen.
Rückzahlung: In den ersten 2 Jahren werden nur die Zinsen ausgezahlt,
danach 18 Jahre lang der Garantiezins plus Tilgung in
fester Zahlungsquote von 7,3 % des Anfangswertes,
dazu ggf. die Sonderzinsen.
Abschluss des Darlehensvertrages
Unter Weitere Formulare finden Sie einen Vordruck für den Darlehensvertrag. Falls Sie ihn nicht ausdrucken können, senden wir Ihnen auch gerne ein Formular zu.
Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten Vertrag - genau genommen Ihr Darlehensangebot - per Post zu, am besten in doppelter Ausfertigung. Neue Genossenschaftsmitglieder können den Darlehensvertrag
gleichzeitig mit der Beitrittserklärung einreichen. Entsprechend können Altmitglieder den Darlehensvertrag zusammen mit dem Antrag zur Zeichnung der notwendigen weiteren Geschäftsanteile
einreichen.
Nach Annahme des Darlehensangebots durch den Vorstand erhalten Sie Ihre Vertragsausfertigung mit den Unterschriften des Vorstands zurück. Damit werden Sie zugleich aufgefordert, den vereinbarten
Darlehensbetrag auf ein Konto der Genossenschaft zu überweisen.
Die Laufzeit des Darlehensvertrages - und damit die Verzinsung - beginnt im Normalfall mit dem Tag, an dem der Betrag auf dem Bankkonto der Genossenschaft gutgeschrieben wird, jedoch nicht vor der
Aufforderung durch den Vorstand. Wenn der Vorstand bei der Annahme des Darlehensangebots einen späteren Termin angibt, an dem das Darlehen benötigt wird, beginnt die Verzinsung frühestens mit diesem
Termin.
E-Mail: info@engewe.de
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